AGB`s für die Zusammenarbeit
von Campground Kiel und Sie als Auftraggeber
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die meist ausgeführten Arbeiten wie den Bau von Vorzeltterrassen, Terrassen und Gehwegen. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Vertrauen in unserem Geschäft, daher möchten wir Ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Lieferungen zwischen Campground-Kiel, im Folgenden "Auftragnehmer" genannt, und seinen Kunden, im Folgenden "Auftraggeber" genannt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt erst durch eine Anzahlung, von mindestens 1/4 des geplanten Vorhabens, in Vorkasse an den Auftragnehmer zustande. Üblich sind bei Vorzeltpodesten 400 Euro.
2.3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot mit Inhalt der Anzahlungsvoraussetzung (Summe) und dieser AGB (auf der Website www.campground-kiel.de/AGB).
3.2. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung per E-Mail an campground-kiel@web.de

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise verstehen sich als Brutto Preise.
4.2. Zahlungen für erbrachte Leistungen sind umgehend zu zahlen, welches bei der Abschlussrechnung abgezogen wird. Ab Fertigstellung des Auftrags (Rechnungsausgang Auftragnehmer und Rechnungseingang Auftraggeber) ist die Endzahlung, ohne Abzüge, innerhalb von 7 Tagen fällig.
4.3. Anlieferung von Material und erste Fahrt zur Besichtigung oder Erstanlieferung haben folgende Preise, unabhängig ob ein Vertrag zu Stande kommt. Ausgegangen wird vom Standort 24229 Dänischenhagen, dem Stundeneinsatz und der Menge was angeliefert wird, z.B. Nutzung des Anhängers.
Im Umkreis von...
0-25 km - 45 Euro
25,1-35km - 55 Euro
35,1-45km - 65 Euro
45,1-60km - 70 Euro
darüber hinaus erfolgen eigentlich keine Aufträge.
4.4. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 10% für jede Woche zu berechnen.

5. Ausführung der Leistungen
5.1. Der Auftragnehmer führt die Leistungen nach den Regeln der Technik und unter Beachtung der vor Ort geltenden Campingplatzvorschriften und Anweisungen des Platzwartes oder Platzeigentümers aus. Hinzu wird alles mit Hand und ohne schwerem Gerät wie z.B. Bagger ausgeführt.
5.2. Gerade auf Campingplätzen können folgende Hindernisse auftreten, verlegte Kabel, Rohre die nicht tief genug in der Erde sind. Wurzelwerk von Hecken und Bäumen, welche vielleicht gerade einmal 5-10 cm unter der Erde sind und so ein Verlegen von Gehwegplatten erschweren oder gar verhindern - denn ein Kappen von Wurzeln entspricht nicht unseren Richtlinien des Naturschutzes.
5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.4. Material - Wenn der Auftraggeber Material zur verfügung stellt, wie z.B. Gehwegplatten, Sand, Kies u.a. nimmt dieser in Kauf, dass das Endergebnis niemals so aussehen kann, wie neu gekaufte Gehwegplatten, Kieselsteine, Rasenbordsteine, Fließen etc.
5.5. Wenn das zur Verfügung stehende Material nicht ausreicht, ist der Auftragnehmer berechtigt dieses fehlende Material zur Auftragsausführung zu besorgen, anzuliefern wie unter Pkt. 4.3 angegeben und in Rechnung zu stellen. Meistens verschätzen sich Auftraggeber in der Bestimmung des Füllmaterials bei Vorzeltterrassen, was z.B. eine ganze Tonne Sand und so zwei Anhängerfahrten oder eine auftragsgebundene Anlieferung mit sich bringt.
Obere 2 Bilder neues Material (Sehenswert)
Untere zwei Bilder altes Material (Zweckmäßig)

6. Gewährleistung und Garantie
6.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Außer der Auftraggeber stellt Material, z.B. Gehwegplatten zur Verfügung.
6.2. Eine Garantie wird für 14 Tage, ab Abnahme der Leistungen, da wir keinen Beton wie üblich bei Terrassenbauten nutzen dürfen (Campingplatzordnung/Naturschutz).
6.3. Die Garantie kann erweitert werden auf 12 Monate, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Genehmigung vom Campingplatzbetreiber hat und diese dem Auftragnehmer übermittelt.
6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
7.3. Die Haftung für Schäden, die nicht am Leistungsergebnis selbst eintreten, ist ausgeschlossen.
7.4.
Der Auftraggeber sollte sich über die Bestimmungen des Campingplatzes informieren bzw. dem Auftragnehmer versichern, dass dieser die Bestimmungen kennt, was durch Auftragserteilung bestätigt wird. Wir weißen darauf hin, das wenn du den Mietvertrag für deine Parzelle eines Tages kündigst, du diese wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen musst. Auch aus diesem Grund solltest du als Dauercamper keine baulichen Veränderungen, schon gar nicht mit Beton vornehmen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer versucht gelieferte Materialien und Pflanzen so schnell wie möglich als Rechnung dem Auftraggeber zukommen zu lassen, um das Eigentum so schnell wie möglich zu klären und die wirtschaftlich ausgelegten Mittel schnell wieder rein zu holen.
8.2. Gerade die Füllmaterialien sollten sofort beglichen werden, weshalb dazu immer eine sofortige Rechnung erfolgt, bis dahin ist es Eigentum vom Auftragnehmer; so wie alle anderen gekauften und vor Ort gebrachte Materialien.

9. Stornierung und Rücktritt
9.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag nur schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen stornieren, sofern die Arbeiten noch nicht am Auftragsort begonnen wurden.
9.2. Im Falle einer Stornierung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
9.3. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftraggebers, obwohl der Auftragnehmer schon gearbeitet hat und zur Auftragserledigung noch weiter arbeiten müsst, wird die bis dato erbrachte Arbeitsleistung, mit dem Stundenlohn, zu sofort abgerechnet. Die daraus resultierende Differenz zum ausgemachten Endpreis/Festpreis wird im Nachgang (bis zu 7 Tage) mit gesonderter Endabrechnung von 25% der ausgemachten Auftragssumme festgesetzt, um so die eingeplante Wirtschaftlichkeit in Grenzen zu halten.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Gerichtsstand ist Kiel.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Inhalte des Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben
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